AGBs – paresüd

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand Januar 2019)

Vom Café Paresüd im Natur-Park Südgelände
Inh. Dietrich Preuß Borstellstraße 14, 12167 Berlin.
Im weiterem „Café paresüd“

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Das Café Paresüd erbringt Veranstaltungsdienstleistungen und betreibt das Café im Natur-Park Südgelände Prellerweg 47-49 12157 Berlin.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen- Speis und Trank
(1) Angebote des Café Paresüd sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Auftragsbestätigung durch das Café Paresüd.
(2) Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ergibt sich bereits aus der Bestellung. Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung hat der Besteller die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit dem Café Paresüd um maximal 10 % der bis 14 Tage vor der Veranstaltung angegebenen Personenzahl modifiziert werden.
(3) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien des Lebensmittelrechts ist die Standzeit von Buffets auf zwei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, wird die Gesamtmenge der Bestellung durch Absprache zwischen Besteller und dem Café Paresüd auf verschiedene Bestellzeiten verteilt.
(4) Die Getränke und Speisen sind ausschließlich für den Verzehr vor Ort bestimmt. Einen Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Das Mitnehmen von „Speiseresten“ ist aus Hygenischen und Haftungsrechtlichen Regelungen nicht möglich.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung auf Grundlage der vom Besteller angegebenen Bestellmengen oder Personenzahlen bzw. auf Grund der nachträglich gemäß §2 Abs.2 modifizierten Zahlen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

§ 4 Sicherheiten – pauschalierte Vergütung – Haftung bei Pflichtverletzungen
(1) Das Café Paresüd ist berechtigt, von dem Besteller eine Vorschusszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu fordern. Eine derartige Forderung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern eine Vorschusszahlung verlangt wird, erfolgt die Annahme des Auftrags durch das Café Paresüd unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung der Vorschusssumme (Zahlungseingang vor Veranstaltungstag).
(2) Aufrechnungsrechte gegen den Rechnungsbetrag stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Kündigt der Besteller den Vertrag, wozu er jederzeit berechtigt ist, so kann das Café Paresüd folgende pauschalierte Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Aufwendungen verlangen:
Kündigung bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Bestellwertes.
Kündigung bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Bestellwertes..
Kündigung ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes.
Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.

§ 5 Lieferzeiten – Haftung bei Pflichtverletzungen
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(5) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, das Café Paresüd die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat das Café Paresüd auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Z.B. Unzugänglichkeit/Einschränkung der Veranstaltungsstätte. Wird auf Grund der Behinderungen die Erbringung der Leistung unmöglich, so sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Das Café Paresüd hat in diesem Fall Anspruch auf die bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den Leistungen auch die Kosten Dritter gehören, die das Café Paresüd im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 6 Haftung für eingebrachte Sachen
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Cafés Paresüd oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die Mängel spätestens zwei Wochen nach der Leistungserbringung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist der Besteller mit der Mängelanzeige ausgeschlossen. Mündlich hat die Mängelanzeige sofort bei Abnahme der Lieferung zu erfolgen. Erfolgt die Benutzungshandlung ohne förmliche Abnahme, so gilt die Lieferung mit der Benutzungshandlung als mangelfrei.
(2) Soweit ein Mangel der Bestellware vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Art und Weise der Nachlieferung liegt im Ermessen des Cafés Paresüd.
(3) Schlägt die Nachlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Nebenabreden
(1) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.